Besuch ohne Führer und Vorträge

Die Reservierung ist für alle Gruppenbesuche, mit oder ohne Führer, obligatorisch.

Für Gruppen nur mit Reservierung, dienstags bis samstags von 9.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr.

Falls Sie einen Museumsbesuch mit einer Schulklasse organisieren, folgen Sie diesem Link

Aufgrund der zahlreichen Reservierungsanfragen müssen wir Sie informieren, dass Ihre Anfrage aktuell innerhalb von ungefähr vier Wochen beantwortet wird.

Bitte beachten Sie, manche Besuchstermine sind ausgebucht

  • Für Schulklassen sind Besichtigungen mit und ohne Führer bis einschließlich 26. Juni ausgebucht.
  • Für die Ausstellung Degas und der Akt sind für Erwachsene bis zum Ende der Laufzeit alle Führungen sowie alle ungeführten Besichtigungstermine am Donnerstagabend ausgebucht .
  • Für die ständigen Sammlungen sind donnerstags abends im Mai und Juni für Erwachsene keine Termine mehr frei.


Fragen Sie bei der Reservierungszentrale für Gruppen regelmäßig nach, ob Termine frei geworden sind.

Ständige Sammlungen

Maximal 25 Personen pro Gruppe.

Groβer Raum für Wechselausstellungen

Maximal 25 Personen pro Gruppe.

Andere Ausstellungssäle

Anfrage stellen.

1 Besuchstermin
(60 oder 90 Min.)

1 einzige Vortragsgenehmigung.
Es darf nur eine Person das Wort in den Sälen ergreifen.

2 Besuchstermine

1 Vortragsgenehmigung pro Termin.
Die Vortragsgenehmigung wird jeweils nur für eine Person und eine Gruppe erteilt.

1 Vorbestellung

Maximal 3 Besuchstermine.

Vortragsgenehmigung

Die nachstehend aufgeführten Personen sind berechtigt das Wort zu ergreifen, sie müssen sich vorab am Informationsschalter ausweisen: :

1. die Kuratoren der staatlichen Museen, die unter Denkmalschutz oder staatlicher Aufsicht stehen, sowie Museumskuratoren mit einem vom Kultusministerium ausgestellten oder anerkannten Berufsausweis

2. Führer für Museen und Nationaldenkmäler (Dekret 2005-791 vom 12. Juli 2005), die einen der folgenden Berufsausweise besitzen: :

  • staatlicher Führer
  • staatlicher Fremdenführer und Reiseleiter
  • regionaler Fremdenführer und Reiseleiter
  • Fremdenführer für Städte und Regionen, die das Label „kunst- und geschichtsträchtige Städte und Regionen“ erhalten haben
  • ausländische Führer, die eine gültige präfektorale oder ministerielle Genehmigung besitzen


3. die von der Behörde für Nationaldenkmäler zugelassenen Betreuer

4. Lehrpersonal mit Schulklasse sowie Betreuer von Freizeitzentren

5. das vom Präsidenten des Museums autorisierte Personal

6. Einzelpersonen mit Genehmigung des Direktors der Musées de France oder dem Präsidenten des Museums


Personen, die im Rahmen einer Besichtigung ohne Führer das Wort ergreifen wollen und nicht zu einer der obengenannten Kategorien gehören, müssen einen ausführlichen Genehmigungsantrag beim Leiter der Abteilung für Kultur stellen.

Die Vortragsgenehmigung gilt nur für die Besuchsdauer.

Audioführer

Bei Gruppenführungen für Erwachsene werden allen Besuchern Audioführer zur Verfügung gestellt. Der Gruppenleiter wird gebeten einen Ausweis als Pfand zu hinterlegen. Aus Sicherheitsgründen sind persönliche Geräte nicht zugelassen.

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