Es ist verboten im Museum zu filmen und zu fotografieren.
Für Aufnahmen oder Filme, die für die Öffentlichkeit oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind, wenden Sie sich an die Rubrik Professionelle Nutzer-Firmen..


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In den ständigen Sammlungen ist das Zeichnen mit Bleistift erlaubt, das Format darf 30 x 60 cm nicht überschreiten. Wenn die Zeichnungen jedoch von einer Gruppe ausgeführt werden, muss bei Reservierung des Besuchs eine Genehmigung eingeholt werden.
Für die Erstellung von Kopien in Öl benötigen die professionellen Kopisten, Amateure oder Studenten einer Kunstschule eine Einzelgenehmigung, die auf eine Person und für ein einziges Werk ausgestellt wird. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor dem Besichtigungsdatum eingereicht werden. Die Genehmigung ist drei Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Eine Person kann nicht gleichzeitig eine Genehmigung für die Kopie verschiedener Werke beantragen. Es sind nur Kopien der in den Museumsräumen ausgestellten Werke gestattet. Die Werke können unter keinen Umständen umgestellt werden.
Die Nutznießer sind verpflichtet, sich an die Vorschriften und Sonderbestimmungen zu halten, insbesondere an die festgelegten Tage und Uhrzeiten, den Schutz der Werke, die Ordnung und eventuelle Reproduktionsrechte.